Das Rahmenabkommen von Ohrid: Die Grundprinzipien

Das Rahmenabkommen von Ohrid ist eine Regelung, die einen siebenmonatigen Konflikt in Nordmazedonien im Jahr 2001 beendete. Das Abkommen beginnt mit den folgenden fünf Grundprinzipien:

"1.1. Die Anwendung von Gewalt zur Verfolgung politischer Ziele wird vollständig und bedingungslos abgelehnt. Nur friedliche politische Lösungen können eine stabile und demokratische Zukunft für Mazedonien gewährleisten.

1.2. Die Souveränität und territoriale Integrität Mazedoniens sowie der einheitliche Charakter des Staates sind unantastbar und müssen gewahrt werden. Es gibt keine territorialen Lösungen für ethnische Fragen.

1.3. Der multiethnische Charakter der mazedonischen Gesellschaft muss bewahrt werden und sich im öffentlichen Leben widerspiegeln.

1.4. Ein moderner demokratischer Staat muss in seinem natürlichen Entwicklungs- und Reifungsprozess ständig sicherstellen, dass seine Verfassung den Bedürfnissen aller seiner Bürger voll und ganz gerecht wird und den höchsten internationalen Standards entspricht, die sich ihrerseits ständig weiterentwickeln.

1.5. Die Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung ist wesentlich, um die Teilnahme der Bürger am demokratischen Leben zu fördern und die Achtung der Identität der Gemeinschaften zu unterstützen".

Das Rahmenabkommen von Ohrid ist eine Vereinbarung, die 2001 einen siebenmonatigen Konflikt in Nordmazedonien beendete. Es wurde von der nordmazedonischen Regierung und Vertretern der albanischen Volksgruppe im Lande unterzeichnet. Die meisten, aber nicht alle ethnischen Albaner in Nordmazedonien sind Muslime. Die ethnischen Mazedonier sind überwiegend ostorthodoxe Christen. Abgesehen von den religiösen Unterschieden sprechen beide Gruppen auch eine unterschiedliche Sprache. Die Spannungen zwischen den beiden Gruppen hatten sich in den Jahren vor 2001 verstärkt. In der ersten Hälfte jenes Jahres schlugen diese in offene Gewalt um. Mit dem Rahmenabkommen von Ohrid wurde dieser Konflikt befriedet. Es regelte die Entwaffnung der albanischen Milizen. Außerdem wurden den Minderheiten sprachliche und kulturelle Rechte zugestanden.