Pariser Friedensverträge: Minderheitenschutz in Bulgarien
Artikel 50 aus dem "Friedensvertrag zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Bulgarien sowie Protokoll und Erklärung, unterzeichnet in Neuilly-sur-Seine am 27. November 1919" lautet wie folgt:
"Bulgarien verpflichtet sich, allen Einwohnern Bulgariens ohne Unterschied der Geburt, der Nationalität, der Sprache, der Rasse oder der Religion den vollen und vollständigen Schutz von Leben und Freiheit zu gewährleisten. Alle Einwohner Bulgariens haben das Recht auf freie Ausübung, sei es öffentlich oder privat, jeglichen Glaubens, jeder Religion oder Weltanschauung, deren Praktiken nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral verstoßen".
Kontext:
Die Pariser Friedenskonferenz fand 1919 in Versailles statt. Ziel der Konferenz war es, Friedensbedingungen zwischen den beiden kriegführenden Seiten des Ersten Weltkriegs - den siegreichen Alliierten und den besiegten Mittelmächten - festzulegen. Die Konferenz begann am 18. Januar 1919 und wurde weitgehend als ein Präzedenzfall für die Schaffung der neuen Nachkriegsordnung angesehen. Als solche erregte die Konferenz große internationale Aufmerksamkeit.
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Alle Einwohner Bulgariens haben das Recht auf freie Ausübung, sei es öffentlich oder privat, jeglichen Glaubens, jeder Religion oder Weltanschauung, deren Praktiken nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral verstoßen".