Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte: Meinungsfreiheit, Glaubens- und Religionsfreiheit

Artikel 9 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 lautet wie folgt:

"Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit: 1. Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Ausübung und Einhaltung von Geboten zu bekunden. 2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind".

Kontext:

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte und politischen Freiheiten in Europa. Die einzigen wichtigen Konkurrenten der EMRK sind die Dokumente der Vereinten Nationen über Menschenrechte und die beiden Menschenrechtspakte (1966). Die EMRK wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Sie wurde vom Europarat verfasst, einer internationalen Organisation, die im Mai 1949 gegründet wurde. Der Europarat, der aus zwei großen Organen besteht, der Beratenden Versammlung und dem Ministerkomitee, wurde in erster Linie für die westeuropäischen Länder geöffnet. Eine der ersten Aufgaben des Europarates war es, ein Programm zum Schutz der Menschenrechte zu erstellen. Ähnlich wie die englische Bill of Rights, die US Bill of Rights, die französische Erklärung der Menschenrechte und der erste Teil des deutschen Grundgesetzes ist die EMRK in groben Zügen abgefasst. Die sich abzeichnende Spaltung der internationalen Ordnung stellte damals auch eine Herausforderung nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust dar. Die EMRK hatte neben dem Europarat das Ziel, Westeuropa als eine Region mit einer gültigen und stabilen internationalen Menschenrechtsorganisation darzustellen.