Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält eine Reihe von Rechten, Freiheiten und Grundsätzen, die in sieben Unterkapiteln und 54 Artikeln zusammengefasst sind. Artikel 10 mit dem Titel „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ ist Teil des zweiten Abschnitts der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über „Freiheiten“. Die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ wird laut Artikel jedem Menschen gewährt, der in der EU lebt – unabhängig von seiner Konfession, seinem Glauben, seiner ethnischen oder rassischen Herkunft. Darüber hinaus wird in dem Artikel klargestellt, dass die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ die „Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen“, umfasst.
Artikel 10 lautet wie folgt:
10 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit:
1. „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“
Kontext:
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CFREU) wurde im Dezember 2000 während der Regierungskonferenz in Nizza, Frankreich, einem formellen Prozess zur Aushandlung von Änderungen der Gründungsverträge der EU, offiziell proklamiert. Die CFREU bezieht ihre Grundsätze aus einer Reihe internationaler und nationaler Quellen sowie aus der Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft von 1989.
Die Charta wurde vom Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission anerkannt und stellte einen bedeutenden Meilenstein bei der Förderung der Menschenrechte innerhalb der EU dar. Zur Unterstützung ihrer Umsetzung richtete die Europäische Union 2007 die Agentur für Grundrechte ein. Diese Einrichtung hat die Aufgabe, Daten zu überwachen, zu sammeln und zu analysieren, um die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen.
Was verstehen Sie unter der „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ der Charta der Grundrechte der Europäischen Union? Welche anderen Rechte und Freiheiten sind darin enthalten? Wie hängen diese zusammen?
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