Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Hassverbrechen

Ein „Hassverbrechen“ lässt sich am besten als: 

„Gewalt- und Straftaten, die durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, religiöse Intoleranz oder durch die Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person motiviert sind.“

 

 

Diese Art von Verbrechen ist angeblich „tägliche Realität in der gesamten Europäischen Union“. Opfer und Zeugen von Hassverbrechen sind jedoch nicht immer bereit, diese anzuzeigen, wie aus dem Bericht „Making Hate Crime Visible in the European Union: Acknowledging Victims' Rights“ aus dem Jahr 2012 hervorgeht.

 

 

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass:

„die EU und ihre Mitgliedstaaten Hassverbrechen bekämpfen und die damit verbundenen Grundrechtsverletzungen angehen können, indem sie sie sichtbarer machen und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Dazu gehört, dass Opfer und Zeugen ermutigt werden, Straftaten und Vorfälle zu melden, und gleichzeitig ihr Vertrauen in die Fähigkeit des Strafjustizsystems gestärkt wird, diese Art von Kriminalität entschlossen und wirksam zu bekämpfen.“

 

 

Mehrere Organisationen im Vereinigten Königreich und in der EU konzentrieren sich speziell auf die Bekämpfung von Hassverbrechen im Zusammenhang mit religiösen oder anderen Überzeugungen. So bietet beispielsweise das britische Nichtregierungs-Projekt „Tell MAMA“ („MAMA“, ein Akronym für „Measuring Anti-Muslim Attack“), das 2012 ins Leben gerufen wurde, „eine Möglichkeit, solche Vorfälle zu melden, zu erfassen und zu analysieren, und setzt sich dafür ein, dass diese Daten korrekt und zuverlässig sind und die betroffenen Opfer und Zeugen Unterstützung erhalten. Dieses Projekt arbeitet auch mit Polizeikräften in ganz England, Wales und Schottland zusammen, um den Opfern durch die Verfolgung der Täter Zugang zur Justiz zu verschaffen.“

Kontext:


Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CFREU) wurde im Dezember 2000 während der Regierungskonferenz in Nizza, Frankreich, einem formellen Verfahren zur Aushandlung von Änderungen der Gründungsverträge der EU, offiziell proklamiert. Die CFREU bezieht ihre Grundsätze aus einer Reihe internationaler und nationaler Quellen sowie aus der Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft von 1989.

 

Die Charta wurde vom Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission anerkannt und stellte einen bedeutenden Meilenstein bei der Förderung der Menschenrechte innerhalb der EU dar. Zur Unterstützung ihrer Umsetzung richtete die Europäische Union 2007 die Agentur für Grundrechte ein. Diese Einrichtung hat die Aufgabe, Daten zu überwachen, zu sammeln und zu analysieren, um die wirksame Anwendung der Charta zu gewährleisten.

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