Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Anfechtung religiöser Diskriminierung
Im Jahr 2011 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte einen Bericht mit dem Titel "Achtung und Schutz von Personen, die Minderheiten angehören, 2008-2010". Der Bericht befasste sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der religiösen und sprachlichen Vielfalt der GFREU. Die Untersuchung zeigte, dass die Minderheitengruppen in der EU, vor allem die muslimischen, immer noch unter "erheblicher Diskriminierung" leiden. Die Gründe für diese Diskriminierung waren jedoch schwer zu bestimmen, da fast die Hälfte der Befragten nicht sagen konnte, ob sie auf "Religion oder Weltanschauung oder auf ihrem ethnischen oder Migrationshintergrund" beruhte. Interessanterweise wirkte sich dem Bericht zufolge das Tragen von traditioneller oder religiöser Kleidung, einschließlich eines Kopftuchs, nur geringfügig auf die Diskriminierungserfahrungen der Befragten aus.
Kontext:
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CFREU) wurde im Dezember 2000 auf der Regierungskonferenz in Nizza, Frankreich, feierlich proklamiert - das formelle Verfahren zur Aushandlung von Änderungen der Gründungsverträge der EU. Die von der CFREU verkündeten Rechte stammen aus verschiedenen internationalen und nationalen Quellen sowie aus der Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft von 1989. Der CFREU wurde außerdem vom Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission als ein großer Schritt nach vorn im Bereich der Menschenrechte anerkannt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist eine 2007 gegründete EU-Einrichtung, die den Auftrag hat, Daten im Zusammenhang mit dem CFREU zu überwachen, zu sammeln und zu analysieren.
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