Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Opfer von Gewalt aufgrund der Religion
Am 21. August 2019 gab die Hohe Vertreterin Federica Mogherini anlässlich des Internationalen Tages zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung im Namen der Europäischen Union eine Erklärung ab:
"An diesem ersten Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung würdigen wir all diejenigen auf der ganzen Welt, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung ihr Leben verloren haben und Opfer von Angriffen wurden. Die Verfolgung aufgrund religiöser Überzeugungen oder Zugehörigkeit bzw. deren Fehlen stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar und erfordert gemeinsame Anstrengungen zu ihrer Bekämpfung. Im vergangenen Jahr kam es zu zahlreichen tragischen extremistischen Anschlägen. Gläubige aller Religionen sowie Nichtgläubige leiden in vielen Teilen der Welt weiterhin unter Gewalt und Verfolgung. Sie sind der Aufstachelung zu Hass und Gewalt sowie Hassverbrechen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure oder durch beide ausgesetzt. Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind in Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und der Schutz dieses Rechts ist eine Pflicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die EU-Gesetzgebung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die vorsätzliche öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe, die unter anderem durch Religion oder Weltanschauung definiert ist, unter Strafe zu stellen."
Aus religiöser und kultureller Sicht ist das heutige Europa zweifellos ein vielfältiges Umfeld. In religiöser Hinsicht ist der europäische Kontinent die Heimat einer Vielzahl verschiedener Religionen und Glaubensgemeinschaften. Die Mehrheit der religiösen Bevölkerung gehört einer der drei abrahamitischen Religionen an – dem Judentum, dem Christentum und dem Islam. Laut dem Global Religious Futures-Projekt
"Im Jahr 2010 lebten in Europa 742.550.000 Menschen jeden Alters. Etwa drei Viertel der Europäer sind Christen (75 %), fast jeder Fünfte identifiziert sich mit keiner Religion (18 %) und etwa 6 % sind Muslime. Hindus, Buddhisten, Juden, Anhänger von Volks- oder traditionellen Religionen und Anhänger anderer Religionen machen jeweils weniger als 1 % der Gesamtbevölkerung Europas aus."
Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet wie folgt:
„Nichtdiskriminierung:
1. Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
2. Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.“
Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet wie folgt:
„Kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt: Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.“
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CFREU) wurde im Dezember 2000 auf der Regierungskonferenz in Nizza, Frankreich, feierlich proklamiert – dem formellen Verfahren zur Aushandlung von Änderungen der Gründungsverträge der EU. Die in der CFREU proklamierten Rechte stammen aus verschiedenen internationalen und nationalen Quellen sowie aus der Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1989. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde vom Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission als wichtiger Schritt im Bereich der Menschenrechte anerkannt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist eine 2007 gegründete EU-Einrichtung mit dem Auftrag, Daten im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu überwachen, zu sammeln und zu analysieren.
Was sind die wichtigsten Punkte, die die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini, hervorhebt? Welche Religionsgemeinschaften gibt es in Ihrer Nachbarschaft und in Ihrer Stadt? Können Sie die verschiedenen religiösen Gruppen in Ihrem Land nennen?
Weitere Informationen zu diesem und anderen Friedensverträgen finden Sie unter Henning P. Jürgens, Patrick Pasture, Bram De Ridder, Christophe Schellekens, Naum Trajanovski. Reports on historical peace treaties and agreements. Retopea Deliverable 2.3. (November 2022).