Westfälischer Friede - Artikel I und II, gekürzt

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Im Friedensvertrag von Münster 1648 einigten sich die unterzeichnenden Mächte zunächst auf ein allgemeines Friedensgebot. Sie hielten es für das Beste, mit einer Amnestie zu beginnen. Dies bedeutete, alles zu vergessen, was während des Krieges geschehen war, um einen neuen, friedlichen Anfang zu ermöglichen. Die ersten beiden Artikel lasen sich in der damals üblichen, verschlungenen Sprache: "Die folgenden Artikel wurden vereinbart und genehmigt: I. Dass ein christlicher allgemeiner und immerwährender Friede sowie wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen allen und jedem der Verbündeten auf der einen Seite und allen auf der anderen Seite herrschen soll. Dass dieser Friede und diese Freundschaft aufrichtig und ernstlich eingehalten und beachtet werden, dass jede Partei des anderen Nutzen, Ehre und Vorteil fördere; und dass auf allen Seiten im gesamten Deutschen Reich und im Königreich Frankreich treue Nachbarschaft, wahrer Friede und echte Freundschaft neu erwachsen und erblühen möge. II. Dass es auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein ewiges Vergessen, eine Amnestie oder Begnadigung all dessen gibt, was seit Beginn dieser Unruhen begangen wurde, an welchem Ort oder in welcher Weise auch immer die Feindseligkeiten ausgeübt wurden. Niemand darf unter irgendeinem Vorwand irgendwelche feindseligen Handlungen begehen oder sich gegenseitig Ärger verursachen, weder privat noch öffentlich. Aber alles, was vor und während des Krieges in Worten, Schriften und schändlichen Handlungen, in Gewalttätigkeiten, Feindseligkeiten, Schaden und Kosten, ohne Rücksicht auf Personen oder Dinge, auf der einen und der anderen Seite geschehen ist, soll vollständig beseitigt werden. In einer Weise, dass alles, was von einander in diesem Namen verlangt werden könnte, in ewiger Vergessenheit begraben wird".
Kontext: Nach vierjährigen Verhandlungen wurden im Oktober 1648 die Verträge von Münster und Osnabrück unterzeichnet und proklamiert. Nach 30 Jahren Krieg enthielten die Verträge politische Regelungen für das Zusammenleben der verschiedenen christlichen Konfessionen in Deutschland. Sie schufen ein neues System des politischen Gleichgewichts zwischen den europäischen Mächten.